Hygienemaßnahmen – Oberschule Leubnitz
Während des Schulbetriebes soll auf körperliche Kontakte und Handschlag verzichtet werden.
Von dem Austausch von Lebensmitteln und Getränken untereinander ist abzuraten.
Im Regelbetrieb ist die Umsetzung der notwendigen Hygienemaßnahmen festzulegen und deren Einhaltung zu überwachen. Die nachfolgend aufgeführten Aspekte sind dabei zu beachten.
- Die Schule darf nicht durch Personen betreten werden, die nachweislich mit SARSCoV-2 infiziert sind oder Symptome (Husten, Fieber, Durchfall, Erbrechen) erkennen lassen, die darauf hinweisen.
- Schüler, die mit Symptomen zum Unterricht erscheinen, werden unverzüglich aus dem Klassenverband herausgenommen. Ihre Eltern werden informiert, um ihr Kind umgehend abzuholen.
- Zeigen Schüler an mehr als zwei Tagen hintereinander Symptome, die auf SARS-CoV2 hinweisen, ist der Zutritt erst zwei Tagen nach letztmaligem Auftreten der Symptome gestattet. Das heißt, Schüler dürfen erst wieder in die Schule kommen, wenn sie 2 Tage symptomfrei waren. Am besten mit ärztlichem Attest.
- Das Betreten des Schulgebäudes ist nur mit Maske gestattet. Auf den Gängen und Toiletten herrscht Maskenpflicht.
- Wer die Schule betritt, hat sich unverzüglich die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren. Die Schule stellt sicher, dass geeignete Möglichkeiten zum Händewaschen zugänglich sind.
- Die Husten- und Niesetikette ist einzuhalten.
- Auf Hinweisschildern sind alle Hygienemaßnahmen, die in der Schule gelten, prägnant, übersichtlich und altersangemessen dargestellt.
- Die Schüler sind durch den Klassenlehrer zu den Hygienemaßnahmen belehrt. Die Belehrungen wurden nach den Sommerferien anlassbezogen durchgeführt und aktenkundig vermerkt.
- Personen, die sich nur zeitweise im Schulgebäude aufhalten, unterliegen der generellen Maskenpflicht. Ihre Anwesenheit ist zu dokumentieren, um im Ernstfall Infektionsketten nachverfolgen zu können. Eine Anmeldung bei der Schulleitung/ Sekretariat ist daher vorab nötig.
gez. Schulleitung Werdau, 24.August 2020