Grundsätzlich werden die Maßnahmen, um „Corona“ einzudämmen, diskutiert, verändert und/ oder entsprechend von Bund und Ländern angepasst. Die Hinweise zu einer Schulöffnung auf unserer Homepage entsprechen also dem derzeitigen Ist- Informationsstand bis zum 07.04.2021.
Sollte es Änderungen nach dem 07.04. geben, die UNSERE SCHULE betreffen, werdet Ihr/ werden Sie zeitnah informiert. Derzeit stellt sich die Situation zur Schulöffnung so dar:
Schulbeginn nach den Osterferien für alle Klassen nach dem Wechselmodell
Nach der neuen Corona-Schutz-Verordnung öffnen Schulen nach Ostern inzidenzunabhängig. Eine Verknüpfung mit dem Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner sieht die neue Corona-Schutz-Verordnung nicht mehr vor. Allerdings sind mit der „Öffnung“ verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen für Schulen vorgesehen.
Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung wird die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler auf zwei Mal wöchentlich ausgedehnt.
Wenn Schülerinnen und Schüler oder Erziehungsberechtigte weder der Testung an der Schule zustimmen noch eine ärztliche Bescheinigung über das Nichtbestehen einer Infektion oder ein anderweitiges aktuelles negatives Testergebnis vorlegen, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich. In diesem Fall erfolgt keine vollumfängliche Betreuung der betreffenden Schülerinnen und Schüler durch die Lehrkräfte.
Grundsätzlich gilt auch in der Schule, dass neben den Tests zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung bzw. zur Eindämmung des Coronavirus, Kontakte beschränkt und diesbezüglich wichtige Infektionsschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Im Mittelpunkt steht also auch bei uns die AHA-Formel – das heißt: Abstand halten, Hygiene beachten und im (Schul)Alltag Maske tragen.
✅ Der Unterricht findet weiterhin im Wechselmodell statt. (Präsenzunterricht <–> Homeschooling)
✅ Am 12.04.2021 beginnen die Klassen- Gruppen 1. (Ausnahmen sind für die Klasse 8H und die Klasse 6b festgelegt).
✅ Eine Schulspeisung wird angeboten. Die Ausgabe erfolgt über Assietten. Die Schüler*innen haben feste Plätze und sitzen möglichst mit Abstand.
Die Schulbesuchspflicht wird aufgehoben, dies bedeutet, dass Schüler*innen von der Präsenzbeschulung schriftlich abgemeldet werden können. Die Abmeldung muss durch Belange des Infektionsschutzes motiviert sein. Ein etwaiges Ab- und Anmelden für einzelne Wochentage kann nicht erfolgen. Mit der Abmeldung und der Nichtteilnahme am Präsenzunterricht erfolgt keine vollumfängliche Betreuung der betreffenden Schüler*innen durch die Lehrkräfte.
Wendrich – Schulleiterin-
(STAND/ Veröffentlichung auf der Homepage: 07.04.2021/ 15:00 Uhr)