Wichtige Informationen zum Schulstart am 06.09.2021

Mit dem Schuljahresbeginn gilt die neue Corona-Schutzverordnung. Das heißt, dass alle Schüler und Schülerinnen sowie das schulische Personal nur mit einem Negativtest oder dem Nachweis für Genesenen oder Geimpfte das Schulhaus betreten dürfen.

Der Präsenzunterricht ist wieder für alle Pflicht.

Die Tests finden, wie im letzten Schuljahr, vor Beginn des Unterrichtes statt. Genesene und Geimpfte sind nach Vorlage des Nachweises von der Testpflicht befreit. Eltern, die den Test nicht zustimmen, informieren die Schule handschriftlich und reichen schnellstmöglich ein ärztliches Attest nach.

Alle sich testenden Schüler und Schülerinnen erhalten eine neue Einwilligungserklärung für das Schuljahr 2021/22, die bis Mittwoch, den 8.09.2021 ausgefüllt abzugeben ist.

Ich wünsche allen Schülerinnen, allen Schülern, den Lehrkräften und dem schulischen Personal einen erfolgreichen besonders aber einen reibungslosen Start in das neue Schuljahr.

Wendrich – Schulleiterin-

Die Information zur Durchführung von Corona-Schnelltests und eine Einwilligungserklärung zum Ausdrucken finden Sie hier (falls Sie bereits vorab das Dokument ausfüllen möchten) als PDF- Anlage.