HIER FINDET IHR, HIER FINDEN SIE ANTWORTEN ZU HÄUFIG GESTELLTEN FRAGEN.
ÄNDERUNG „BUS“_ Sept. 2024 🚍
Formulare für die Schulanmeldung Klasse 5 für das Schuljahr 2024_ 2025
– Schulleitung-
WICHTIG: DIES IST EIN WEITERES FORMULAR FÜR DIE SCHULANMELDUNG
Information über die Erhebung personenbezogener Daten mit Kenntnis oder unter Mitwirkung des Betroffenen nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
HINWEIS
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022
(Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu
den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren
Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen
sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen
von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit
Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.(1)
(1)Sächsischer Bildungsserver_https://www.sachsen.schule › transparenzhinweis
Gesetz zur Einführung des Gesetzes über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen
Vollzitat: Gesetz zur Einführung des Gesetzes über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen vom 19. August 2022 (SächsGVBl. S. 486)
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19698-G-Einfuehrung-des-SaechsTranspG
Hinweis_ „BUS“ 🚌
Bei Änderungen müssen die persönlicher Daten durch die Eltern/ Sorgeberechtigten dem Verkehrsverbund übermittelt werden –> Änderungsanzeige unter www.vms.de – SIP (Schüler-Info-Portal) oder im Sekretariat der Schule nachfragen! Schüler, die die Schülerbeförderung nutzen, sollten bitte eine Notfallnummer bei sich haben, damit Eltern/ Sorgeberechtigte bei Extremsituationen informiert werden können.
BILDUNGSTICKET ⬇️
https://www.vms.de/wp-content/uploads/2022/12/FORMULAR_abo-antrag_2022-12-19_bildungsticket.pdf
Schülerbeförderung/ Bildungsticket ⬇️
📞 03761/ 2140
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme per Mail über LernSax
💻 LernSax
BERUFSBERATUNG DER ARBEITSAGENTUR Für die Terminvereinbarung erreicht Ihr Frau Teicher unter dieser Mail:
Zwickau.151-Berufsberatung-vor-dem-Erwerbsleben@arbeitsagentur.de
FRAGEN, INFOS ZUR BERUFLICHEN ZUKUNFT ?
…. DANN IST EURE BERUFSBERATERIN DIE RICHTIGE ANSPRECHPARTNERIN.
- telefonische Beratung
- Videoberatung
Für die Terminvereinbarung erreicht Ihr mich entweder per E-Mail unter:
Zwickau.151-Berufsberatung-vor-dem-Erwerbsleben@arbeitsagentur.de
oder telefonisch über
• unsere regionale Telefonhotline unter 0375 / 314 2000
• die bundesweite Service-Rufnummer 0800 4 5555 00
Notwendige Angaben bei Überweisungen auf das Schulkonto 💰
Zahlungsempfänger: Schulkonto Oberschule Leubnitz IBAN: DE31870550001020026568 BIC: WELADED1ZWI Kreditinstitut: Sparkasse Zwickau Betrag: Verwendungszweck: JG... / Familienname, VORNAME DES KINDES weitere Angaben z.B: Sprachreise, Klassenfahrt, Wandertag ...
JG… bedeutet Jahrgang ? – im konkreten Fall JG2014A (Beispiel: Klasse 10a ) müssen Sie bei der Überweisung für einen Schüler/ eine Schülerin auf der Überweisung entsprechend diesen Jahrgang angeben. Der JG entspricht also dem Jahr der Schulaufnahme an unserer Oberschule.
Verwendungszweck: JG2014A / Mustermann, Klaus Abschlussfahrt/ Klasse 10a
BILDRECHTE_ZITIEREN_ VERLINKEN
STAND: 14.08.2017
Nun ja, wir haben eine Homepage und die will mit Inhalten… also Texten, Bildern und Videos „versorgt“ werden… und das fast täglich.
Natürlich besteht die Möglichkeit, dass wir bezüglich der Inhalte Fehler machen können. Prinzipiell ist in einigen Dingen die rechtliche Sachlage klar, in anderen Dingen eben nicht und da eher „abstrakt“ formuliert. Häufig gestellte Fragen sind: Ob Aufnahmen hier auf der Homepage veröffentlicht werden dürfen, ohne zu fragen?- In der Anlage zur Schülerkartei wurde ein entsprechender Passus aufgenommen, der unterschrieben werden muss/ sollte. Trotzdem ist es so, wenn die Bild und Videoaufnahmen während des Schulalltages, bei Schulprojekten etc. (als schul- zeitgeschichtliches Ereignis) entstehen, dürfen sie ohne Einwilligung der Abgebildeten veröffentlicht werden…. Ob man einen Link zu einer anderen Webseite setzen kann, also einfach verlinken darf?- Nun ja, wenn ein Seitenbetreiber eine Webseite ins Netz stellt, geht man in der Regel davon aus, dass ein Einverständnis besteht. Die Seite ist ja öffentlich zugänglich und so funktioniert Social Media oder die „Vernetzung“. Tja, trotzdem… auch hier gibt es unterschiedliche juristische Betrachtungen bzw. Auslegungen. Begriffe wie: Paperboy-Entscheidung, Framing (oder Inline-Linking) tauchen auf. Fakt ist, dass der Betreiber einer Seite dazu auffordern kann, den Link zu unterlassen…. Ob man auch Texte „einbetten“ kann?- Sicher. Leider ist aber der Umfang begrenzt. Das bedeutet, dass man grundsätzlich mit eigenen Worten den Inhalt wiedergeben und höchstens ein bis zwei Sätze aus dem Text übernehmen darf… und mit dem zitieren ist das dann auch so ne Sache.*
ABER keine Panik. Ihr werdet in Zukunft unsere Homepage trotzdem noch bezüglich Infos abchecken können.
Die Tags: Aktuell_ Song des Tages, Was uns interessiert,… wird es weiter geben. Zu den unterschiedlichsten historischen, aktuellen Ereignissen, Unterrichtsfächern, Projekten oder zur Berufsorientierung werdet ihr auf passende Internetseiten und Beiträge aufmerksam gemacht- logisch. Aber am Umfang der Texte wird sich was ändern, weil es sich als problematisch darstellt, „fremde“ Texte zu übernehmen, auch wenn man zitiert und die Quellen angibt. Man kann zwar Links auf große Medienportale setzen… aber irgendwie gibt es auch hier wieder Ausnahmen und entsprechende Regeln. Deshalb wird es auf unserer Homepage auch keine Verlinkung zu anderen Internetseiten mehr geben. Die angegeben Internetseiten auf der Homepage müsst ihr dann selbst eingeben, wenn es euch irgendwie interessieren sollte.
HINWEIS FÜR ELTERN DER „NEUEN“ KLASSEN 5_ Aufnahme in die Schule/Schulwechsel
Zugangsvoraussetzungen
Schüler, die eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium haben, können die sowohl die Oberschule als auch das Gymnasium besuchen. Die Oberschule ist besonders auf den Übergang in berufliche Bildungswege ausgerichtet. Bei der Auswahl der passenden Schule sollten sich Eltern und Schüler deshalb gründlich über die Neigungs- und Vertiefungskurse sowie über besondere Angebote der Schule informieren.
Schulwechsel an ein Gymnasium
Ein Wechsel von der Oberschule auf das Gymnasium ist nach Klasse 5 und 6, aber auch nach Klasse 7, 8 oder 9 möglich. Voraussetzungen sind ein entsprechendes Leistungsvermögen und das Einverständnis der Eltern.
Sind bestimmte Leistungsvoraussetzungen erfüllt, ist nach dem Realschulabschluss ein Übergang in die Klassenstufe 11 des beruflichen Gymnasiums oder in die Klassenstufe 10 des allgemeinbildenden Gymnasiums möglich. Die Schüler können dann die allgemeine Hochschulreife erwerben und anschließend studieren.
Schulwechsel an eine andere Oberschule
Schüler können aus wichtigem Grund an eine andere Oberschule wechseln. Ab Klasse 7 ist der Wechsel nur in denselben Bildungsgang möglich. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft der Schulleiter der aufnehmenden Schule im Benehmen mit der abgebenden Schule.
Schulwechsel an eine Förderschule
Hat ein Schüler Probleme beim Lesen und Schreiben, beim Erarbeiten mathematischer Zusammenhänge und beim selbstständigen Anwenden des Erlernten, kommt eine sonderpädagogische Förderung in Betracht.
Dazu muss von der Schule der individuelle sonderpädagogische Förderbedarf des Schülers begutachtet und festgestellt werden.(1)
(1) http://www.schule.sachsen.de/1792.htm (STAND: 17.01.17)
Nun ist es dann doch so, dass Sie sich irgendwie entscheiden müssen. Häufig wird sich die Entscheidung einfach „gemacht“. Die Bildungsempfehlung ist fürs Gymnasium, also liegt nach Auffassung der Grundschule, der Wechsel dahin nahe… mit dem Hinweis, dass ein Wechsel zurück zur Oberschule immer wieder möglich sei. Dies ist prinzipiell so, ob es dann aber die „Wunsch- Oberschule“ sein wird, das kann allerdings niemand so genau sagen. Der Grund: Die Klassen an den Oberschulen sind häufig „voll“. Das bedeutet, die Klassenstärke von max. 28 Schülern und Schülerinnen ist zurzeit häufig „ausgereizt“.
Sollten Sie sich für eine Oberschule entscheiden, dann melden Sie Ihr Kind von vornherein an der „Wunschschule“ an – mit Alternative, falls das aus irgendeinem Grund mit der Anmeldung nicht klappt. Die Kriterien für die Aufnahme legt übrigens in der Regel die Schulaufsicht fest – zumeist sind das der Zeitpunkt der Anmeldung, Geschwister, Schulweg, Wohnortnähe oder die Fremdsprachenwahl. Sie kommen nur zum Tragen, wenn die Aufnahmekapazität überschritten wird. Bisher war es so, dass in den meisten Fällen der Wunsch der Familien aber erfüllt werden konnte.
Adresse der Schule
Schulstraße 3
08412 Werdau
Tel.: 03761/2140 📞
Fax: 03761/887938
- Versetzungsbestimmungen
(1) In die nächsthöhere Klassenstufe werden diejenigen Schüler versetzt, die in allen Fächern mindestens die Note „ausreichend“ erzielt haben oder die nicht ausreichenden Leistungen nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 ausgleichen können.
(2) Für den Notenausgleich gilt Folgendes:
In den Fächern Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, Physik, Chemie und Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales kann die Note „ungenügend“ nicht und die Note „mangelhaft“ höchstens einmal durch die Note „befriedigend“ oder besser in einem anderen der vorgenannten Fächer ausgeglichen werden.
In den nicht unter Nummer 1 genannten Fächern kann die Note „ungenügend“ nicht und die Note „mangelhaft“ durch die Note „befriedigend“ oder besser in einem anderen Fach ausgeglichen werden.
(3) Ein Notenausgleich nach Absatz 2 ist in höchstens drei Fächern zulässig.*
*SOMIA, August 2011
Für die Klassen 10 gilt: Ein Notenausgleich ist nur in höchstens zwei Fächern zulässig. Entweder Hauptfach/ Nebenfach oder Nebenfach/ Nebenfach. Eine Bewertung mit „ungenügend“ darf in keinem Fach erfolgen.
VARIABLER „beweglicher“ FERIENTAG
Neben den festen Ferienzeiten haben einige Bundesländer u.a. Sachsen bewegliche Ferientage eingeführt. Sie sollen Eltern und Kindern die Möglichkeit geben, ihre Urlaubsplanung individueller zu gestalten.
Mit den beweglichen Ferientagen soll den Schulen also auch die Möglichkeit zur eigenständigen Gestaltung der Unterrichtszeiten gegeben werden. So kann die Schule zum Beispiel „Brückentage“ ausgleichen oder auch Brauchtumsfeste berücksichtigen.
MEHR ZU: Ferientermine für Sachsen bis 2024
http://www.schule.sachsen.de/413.htm
Auch interessant: Schuljahr 2001 bis 2008
Übersicht der Baumaßnahmen an der Mittelschule Leubnitz im Zeitraum 2001 bis 2008 durch die Stadtverwaltung Werdau
baumassnahmen-an-der-mittelschule-leubnitz_2001-bis-2008
ÜBERSICHT DER BAUMASSNAHMEN AN UNSERER SCHULE DURCH DIE GEMEINDE LEUBNITZ ALS PDF- DATEI.
HIER KLICKEN 👇
1_baumassnahmen-an-der-mittelschule-leubnitz-im-zeitraum-1991-bis-2000
BAUMASSNAHMEN_ PROJEKTE_ EIGENINITIATIVE DER SCHULE_ Gestaltung des Pausenhofes und des Schulhauses
DOKUMENT (ÜBERBLICK) ALS PDF- DATEI… HIER KLICKEN 👇
1_gestaltung_-pausen_schulhof
HINWEIS ZU DEN Fotos, Filmen und Beiträgen
Unsere Homepage mit den Fotos, Filmen, Beiträgen… ist für die Schüler/ Schülerinnen, Lehrer/ Lehrerinnen und Eltern „gemacht“. Fast jeden Tag gibt es mindestens einen Eintrag- so soll Schulalltag „erlebbar“ sein. Ereignisse, Gedanken, Erfolge, nützliche Links aber auch Dinge, die die Welt eigentlich nicht braucht, sind hier zu finden und sollten hier auch bleiben.
Wenn WIR eine andere VERÖFFENTLICHUNG anstreben würden, wären wir „Social Media“ unterwegs und hätten auch einen anderen Internetauftritt gewählt. Deshalb sollten/ SOLLEN unsere BEITRÄGE auch AUF UNSERER SEITE bleiben und KEINE Verwendung bzw. VERBREITUNG in irgendwelchen Social Media Plattformen finden.
Ziele und Prozesse der Berufsorientierung an der Oberschule Leubnitz als PDF- Datei
Einfach HIER klicken 🆗 👉 Ziele und Prozesse der BO an der OS Leubnitz
Bewertung_ Punkte_ Noten (Stand: 16.06.2016)